Arbeit im Rat und in den Fachausschüssen
Kommunalpolitik ist die politische Arbeit in Kommunen, also in Gemeinden bzw. Städten oder in Landkreisen und Verwaltungsbezirken.
Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und Deutscher oder EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
(Quelle Wikipedia)
Unter den Links "Rat der Stadt" und "Fachausschüsse" finden Sie neben den allgemeinen Erklärungen zu den Gremien auch die jeweiligen Vorlagen, in denen ich als Mitglied mitarbeite und teilgenommen habe. Von Fall zu Fall werde ich auch bestimmte Tagesordnungspunkte persönlich kommentieren. Haben Sie Anmerkungen oder Ergänzungen dazu, würde ich mich freuen, wenn Sie Kontakt mit mir aufnehmen. Die Möglichkeiten finden Sie im unteren Bereich dieser Seite unter Kontakt.
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26-01-2012 15:07















